Beihilfebescheinigung
Hiermit bescheinigen wir, daß unser Haus eine anerkannte Krankenanstalt, nach § 30, der GewO und § 6 Abs. 2 sowie § 7 Abs. 4 der Beihilfenverordnung ist. (lt. Bescheid-Nr.: 311-826/02 vom 18.03.1992 des Landratsamtes Bad Kissingen)
- In unserem Sanatorium finden nur Gäste Aufnahme, die sich einer stationären Krankenbehandlung unterziehen. Sonstige Personen werden nicht aufgenommen.
- Unser Sanatorium
verfügt über keine Erlaubnis gemäß § 1 des Gaststättengesetzes als Schank-, Speisewirtschaft oder Beherbergungsbetrieb. - ist mit keinem Beherbergungsbetrieb räumlich verbunden.
- verfügt über keine Nebengebäude (Dependancen), die von der Konzession nach § 30 der Gewerbeordnung erfaßt werden oder eine Erlaubnis als Beherbergungsbetrieb besitzen.
- Wir besitzen die zur Durchführung einer besonderen Heilbehandlung erforderlichen Einrichtungen und Pflegepersonen.
- Die Behandlung wird durch einen dafür ausgebildeten Arzt geregelt und überwacht (Anwesender und leitender Arzt: Dr. W. Breitenbach)
- Wir unterstehen der ständigen Aufsicht des Gesundheitsamtes Bad Kissingen.
- Der niedrigste Verpflegungssatz (inkl. eventuell notwendige Diätverpflegung) in unserem Sanatorium beträgt bei Vollpension im Jahr 2010 pro Tag:
| in der Hauptsaison | in der Nebensaison | |
| (01.04.-16.10.2010) | (31.01.-31.03.10& 16.10.-18.12.10) | |
| im Einzelzimmer | € 97,00 | € 87,00 |
| im Doppelzimmer | € 89,00 | € 79,00 |
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