Beihilfe zur Ihrer Kur in Bad Kissingen
Kurhotel Altenberg
Bismarckstraße 36
97688 Bad Kissingen

Info-Nr.: 0800 1003698
Telefon: 0971 8044-0
Telefax: 0971 8044-80

info@kurhotelaltenberg.de

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Beihilfebescheinigung

Hiermit bescheinigen wir, daß unser Haus eine anerkannte Krankenanstalt, nach § 30, der GewO und § 6 Abs. 2 sowie § 7 Abs. 4 der Beihilfenverordnung ist. (lt. Bescheid-Nr.: 311-826/02 vom 18.03.1992 des Landratsamtes Bad Kissingen)

  • In unserem Sanatorium finden nur Gäste Aufnahme, die sich einer stationären Krankenbehandlung unterziehen. Sonstige Personen werden nicht aufgenommen.
  • Unser Sanatorium
    verfügt über keine Erlaubnis gemäß § 1 des Gaststättengesetzes als Schank-, Speisewirtschaft oder Beherbergungsbetrieb.
  • ist mit keinem Beherbergungsbetrieb räumlich verbunden.
  • verfügt über keine Nebengebäude (Dependancen), die von der Konzession nach § 30 der Gewerbeordnung erfaßt werden oder eine Erlaubnis als Beherbergungsbetrieb besitzen.
  • Wir besitzen die zur Durchführung einer besonderen Heilbehandlung erforderlichen Einrichtungen und Pflegepersonen.
  • Die Behandlung wird durch einen dafür ausgebildeten Arzt geregelt und überwacht (Anwesender und leitender Arzt: Dr. W. Breitenbach)
  • Wir unterstehen der ständigen Aufsicht des Gesundheitsamtes Bad Kissingen.
  • Der niedrigste Verpflegungssatz (inkl. eventuell notwendige Diätverpflegung) in unserem Sanatorium beträgt bei Vollpension im Jahr 2010 pro Tag:
  in der Hauptsaison in der Nebensaison
  (01.04.-16.10.2010) (31.01.-31.03.10& 16.10.-18.12.10)
im Einzelzimmer € 97,00 € 87,00
im Doppelzimmer € 89,00 € 79,00

Download per PDF zum ausdrucken:

Beihilfebescheinigung 2010