Kuren in Bad Kissingen
Allgemeine Informationen zur Beihilfe für Ihre Kur im Altenberg:
Unser Haus ist ein staatlich anerkanntes Sanatorium in Bayern.
Es besteht Beihilfefähigkeit nach § 30 GewO und ein Versorgungsvertrag
nach § 111 SGB V mit allen gesetzlichen Krankenkassen
(einschließlich der Postbeamtenkrankenkasse).
- Bei einer Stationären Reha-Maßnahme rechnen wir den aktuell gültigen Pflegesatz direkt mit Ihrer Krankenkasse ab und zahlen Sie nur Ihren gesetzlichen Eigenanteil (derzeit 10,-- € kalendertäglich), evt. Wahlleistungen wie z.B. Zimmer in der Komfort-Kategorie, evt. Persönlichen Ausgaben wie Parkplatzgebühr, Wellness- und Beautybehandlungen, zusätzliche Getränke etc.
- Bei einer Ambulanten Reha-Maßnahme können wir bei Vorlage des Kurmittel- und Badearztscheines die Medizinischen Anwendungen (abzüglich des gesetzlichen Eigenanteiles (derzeit 10 % plus 10,-- € Rezeptgebühr) und die Arztkosten direkt abrechnen. Für Unterkunft und Verpflegung bekommen Sie ggf. einen täglichen Zuschuß (mit Krankenkasse abklären!)
- Gerne können Sie auch von Ihrem Hausarzt eine gültige Heilmittelverordnung (Rezept) mitbringen, welches wir dann auch direkt mit Ihrer Krankenkasse abzüglich der Rezeptgebühr abrechnen können. Bitte beachten Sie aber, das diese Verordnung nicht älter als 10 Tagen sein darf und wir ausschließlich für die in unserer Preisliste aufgeführten Med. Anwendungen Kassenzulassung und somit die Möglichkeit der Direktabrechnung besitzen.
Möchten Sie Beihilfe beantragen für eine Kur in Bayern?
Auf der folgenden Seite finden Sie unsere
Beihilfebescheinigung.
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